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Zivilrechtliche Fälle sind sehr vielfältig. Es geht hier häufig um Inkasso (Forderungseinzug) oder um Streitigkeiten aus Werkverträgen (Kfz), Kaufverträgen (Rücktritt vom Kauf) oder Streitigkeiten im Mietrecht (Kündigung/ Räumung oder Mietzins) .
Themen:
Der Forderungseinzug (Inkasso) ist ein häufiges Mandant. Gerade für Firmen ist es überlebensnotwendig Forderungen schnell und effektiv einzutreiben. Häufig wird wertvolle Zeit damit verschenkt, dass man zunächst ein Inkassounternehmenr beauftragt. Gerade Schuldner, die nicht nur bei einem Gläubiger verschuldet sind, bringen Standardanschreiben gar nichts. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung der Forderungen und bereiten auch die entsprechenden Verträge so vor, dass eine schnelle Möglickeit des Forderungseinzuges bei Problemen besteht.
Ein Werkvertrag kommt z.B. bei der Reparatur eines Kfz zustande, aber auch im Baubereich (Eigenheim etc.). Hier gelten die Vorschriften des BGB und im Baubereich u.U. die VOB. Bei Streitigkeiten im Rahmen von Werkverträgen geht es um den Werklohnanspruch oder um Mängelbeseitigungsansprüche.
Ansprüche aus Kaufverträgen sind häufig ein Streitpunkt zwischen den Kaufvertragsparteien. Häufig geht es hier um die Kauf von Fahrzeugen. Wenn diese zu spät geliefert werden oder mangelhaft sind, dann können hier Ansprüche entstehen, die nicht selten per Klage durchzusetzen sind. Häufig wird bei Kaufverträgen die Gewährleistung mit der Garantie verwechselt oder der Verkäufer verweist an den Fahrzeugherstellen, was nicht rechtmäßig ist.
Bei mietrechtlichen Mandanten geht es häufig um verspätete Mietzahlungen und anschließend um die Kündigung des Mietverhältnisses. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Fällen, die immer wieder zu Streit zwischen Mieter und Vermieter führen. Dazu gehören z.B. Streitigkeiten über die Nebenkosten. Rechtsanwalt Martin vertritt seit Jahren mehrere Wohnungsverwaltungsgesellschaften und verfügt über entsprechende Erfahrungen.
Zivilrechtliche Streitigkeiten sind immer wieder mit Forderungen auf Rücktritt und Schadenersatz in Verbindung zu bringen. Wer z.B. aufgrund eines Kaufvertrages nicht das bekommen hat, was er vertraglich zugesagt bekommen hat, möchte - sofern die Gegenseite dem nicht abhelfen kann - vom Vertrag zurücktreten. Auch hier ist häufig die Klage notwendig.
Auch Streitigkeiten über Verträge, die über das Internet geschlossen worden sind, werden immer häufiger. Hier gelten besondere Vorschriften zum Schutz der Verbraucher. Dazu gehört auch ein umfangreiches Widerrufsrecht. Zu beachten ist, dass die Streitwerte hier recht gering sind, so dass sich die Vertretung durch einen Rechtsanwalt manchmal nicht rechnet.
Zivilrecht Berlin Marzahn - Anwalt A. Martin