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Rechtsanwalt Berlin Marzahn

Anwalt A. Martin      

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Verkehrsrecht Berlin Marzahn

Ein Verkehrsunfall ist eine unangehme Sache. Schlimmer wird´s aber meistens, wenn man selbst versucht mit der gegnerischen Versicherung zu verhandeln. Die gegnerische Versicherung verzögert die Zahlung und am Ende gibt´s es häufig auch nur einen Teil des Schadens. Auf der Seite Verkehrsrecht Berlin Marzahn erfahren Sie welche Rechte Ihnen bei Verkehrsunfällen zustehen.

 

Rechtsanwalt A. Martin ist Vertrauensanwalt des AvD und beschäftigt sich seit Jahren mit dem Verkehrsrecht.

 

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vor dem Unfall

Man sollte auf einen möglichen Unfall vorbereitet sein. Es bietet sich an im Auto ein Formular zur Aufnahme der Daten der Gegenseite (Kennzeichen,Name,Versicherungsnummer, etc.) zu haben. Weiter sollte man immer ein Handy am besten mit Fotofunktion dabei haben. Dies kann später helfen den Unfall schneller und mit besserem Ergebnis abzuwickeln. Es kommt in der Praxis auch immer darauf an, was man beweisen kann.

nach dem Unfall

Nach dem Unfall sollte man noch am Unfallort die Daten des Unfallgegners aufnehmen. Sofern dies möglich ist, macht es auch immer Sinn Fotografien vom Unfallort und von den Fahrzeugen zu fertigen. Auf jeden Fall sollte die Polizei zum Unfallort gerufen werden. Man sollte selbst - sofern eine Mithaftung auch nur möglich erscheint - keine Angaben zum Unfallgeschehen gegenüber der Polizei machen. Die Polizei nimmt dann die Unfalldaten auf. Danach sollte man sich die Tagebuchnummer der Polizei notieren. Im Normallfall erhält man von der Polizei einen Zettel mit der entsprechenden Nummer.

Nach dem Unfall sollte man einen Rechtsanwalt aufsuchen. Es macht keinen Sinn, wenn man selbst die Regulierung mit der Gegenseite versucht oder gar eine Werkstatt dies überlässt. Die Kfz-Werkstatt hat meist von rechtlichen Dingen keine Ahnung und ist nur an der Reparatur des Kfz interessiert und möchte möglichst schnell das Geld hierzu von der Versicherung bekommen.

Man sollte die Sachbearbeiter der Versicherung nicht unterschätzen. In den Schadenabteilungen der Versicherungen arbeiten Spezialisten, die täglich Unfälle abwickeln. Hier kann der Normalbürger nicht mithalten und wird schnell mal über den Tisch gezogen.

Die Anwaltskosten sind - sofern die Gegenseite den Unfall mit überwiegenden Schulden verursacht hat - ein erstattungsfähiger Schaden, welcher von der Gegenseite ersetzt werden muss.

erstattungsfähige Schäden

Wichtig ist für den Mandanten nach dem Verkehrsunfall zu wissen, welche Schäden überhaupt erstattungsfähig sind. Hier eine Auflistung (nicht vollständig), mit erstattungsfähigen Schadenpositionen bei Verkehrsunfällen:

  • materielle Schäden:
    • Reparaturkosten netto (sofern die Mehrwertsteuer nicht anfällt)
    • Wiederbeschaffungswert netto (sofern nicht reparaturwürdig und die Mehrwertsteuer nicht anfällt)
    • Mehrwertsteuer (bei Anfall z.B. bei tatsächliche Reparatur oder Wiederbeschaffung)
    • Gutachterkosten (sofern kein Bagatellschaden vorliegt, kann ein Gutachten eingeholt werden)
    • Wertminderung (sofern festgestellt)
    • Ab- An- und Ummeldekosten (keine Pauschale, sondern bei tatsächlichen Anfall)
    • Unkostenpauschale (€ 20,00 bis € 25,00)
    • Nutzungsausfall (bei tatsächlicher Reparatur/Wiederbeschaffung)
    • Mietwagenkosten (statt des Nutzungsausfalls; Vorsicht ! - die Höhe der Kosten ist meist problematisch)
    • Schäden an Kleidungsstücken oder an Sachen im Auto (Kamera etc/ immer schwierig der Höhe nachzuweisen!.)

     

  • Personenschäden
    • Schmerzensgeld (HWS-Verletzungen ect. )
    • Beerdigungskosten (bei Tod)
    • Haushaltsführungsschaden (bei Beeinträchtigung)
    • Erwerbsschaden (bei Beeinträchtigungen in der beruflichen Entwicklung)

Bußgeldbescheid

Verkehrsrecht, das sind nicht nur Verkehrsunfälle. Auch die Ordnungswidrigkeiten gehören zum Verkehrsrecht. Keiner ist erfreut, wenn er einen Bußgeldbescheid erhält. Welche Chancen man hat, kann letztendlich nur ein Rechtsanwalt einschätzen und zwar in der Regel erst nach der Akteneinsicht. Ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid macht beim Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung schon Sinn. Wenn kein Rechtsschutz besteht, sollte man sich schon genau überlegen, ob man ein solches Verfahren betreibt, da die Anwaltskosten hier mit Sicherheit höher sind als die Geldbuße im Bescheid.

Andererseits werden auch die Geldbußen immer höher. Die Politiker finden immer einen Grund um die Bürger noch stärker zu belasten. Diese Tendenz wird sich wohl auch in Zukunft durchsetzen. Wer kurz vor der Abgabe seines Führerscheines steht, muss sich gegen die Geldbuße und vor allen gegen die festgesetzen Punkte wehren. Hier gibt es nur "alles oder nichts".

Es gibt immer wieder Entscheidungen, die man natürlich als Rechtsanwalt kennen muss, die die Verwendung einer bestimmten Meßmethode oder eines bestimmten Meßgerätes in Frage stellen. Hier kann man mit geschickter Argumentation erstaunlich viel erreichen.

 

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