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Rechtsanwalt Berlin Marzahn

Anwalt A. Martin      

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Kanzlei Berlin Marzahn

Helene-Weigel-Platz 14 (Springfuhlpassage)

12683 Berlin-Marzahn

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Kanzlei Löcknitz (MV)

Chausseestr. 79

17321 Löcknitz

Tel.:  039754 52884

Fax: 039754 52885

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Kanzlei Stettin (Polen)

aj. Wojska Polskiego 31/3

PL-70-473 Szczeczin

Tel.:   +48 91 885 80 14

Fax: +48 91 814 25 04

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Erstkontakt - Terminsvereinbarung

Sie können mit uns sowohl per Telefon als auch per E-Mail im Erstkontakt treten. Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich Besprechungstermine vereinbaren, um dann Ihren Fall in Ruhe besprechen zu können. Von daher ist es immer sinnvoll zuvor einen Termin zu vereinbaren - am besten telefonisch - zu vereinbaren.

Kosten der Erstberatung

Die Erstberatung erteilen wir gern. In der Regel müssen Sie mit € 50,00 rechnen. Bei hohen Streitwerten oder bei umfangreichen oder schwierigen Beratungen werden wir höhere Gebühren vereinbaren.

Wir informieren Sie selbstverständlich vor dem Erstgespräch über die anfallenden Gebühren.

Eine kostenlose Rechtsberatung bieten wir nicht an, da dies standesrechtlich nicht zulässig ist.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie vor dem Anwaltsbesuch bereits nachfragen, ob Ihr Fall versichert ist (Deckungsanfrage). Erfahrungsgemäß macht es hierbei wenig Sinn, wenn Sie Ihren Versicherungsmakler fragen, da diese meist den konkreten Inhalt der Versicherung nicht kennen. Von daher sollte die Versicherungsschutzhotline angerufen werden. Wie machen dies gern für Sie.

Es kommt nicht selten vor, dass Mandanten meinen rechtsschutzversichert zu sein und zur Beratung kommen. Erst ist der Beratung stellt sich manchmal heraus, dass für den speziellen Fall keine Rechtsschutzversicherung besteht. In diesen Fällen müsste eigentlich der Mandant die Beratungskosten tragen. Um dem vorzubeugen sollte eben - wie oben beschrieben - zunächst bei der Rechtsschutzversicherung nachgefragt werden.

Für folgende Angelegenheit besteht fast nie versicherungsschutz:

  • strafrechtliche Mandate (mit Ausnahme vom Verkehrsstrafrecht)
  • familienrechtliche Mandate (mit Ausnahme einer Erstberatung)
  • erbrechtliche Mandante (mit Ausnahme einer Erstberatung)
  • verwaltungsrechtliche Mandante (mit Ausnahme für das Gerichtsverfahren)
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen
  • wirtschaftsrechtliche Angelegenheiten

Beratungshilfe

Wer eine Beratung über die sog. Beratungshilfe finanzieren möchte, z.B. Hartz-IV-Empfänger, sollte sich vor der Beratung einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht im Bezirk des Wohnsitzes des Antragstellers) besorgen und diesen im Original zum Termin mitbringen. Ohne Beratungshilfeschein im Original können wir leider keine Beratung im Rahmen der Beratungshilfe durchführen. Wichtig ist, dass der Beratungshilfeschein und nicht der Antrag auf Beratungshilfe bei uns vorgelegt werden.

Prozesskostenhilfe

Die Beratungshilfe deckt die Beratung und die außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt der eigenen Wahl ab. Will sich der Mandant auch gerichtlich vertreten lassen, dann muss der die Kosten hierfür übernehmen. Die Kosten bestimmen sich dann nach dem RVG. Wenn der Mandant die Kosten für die gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Den Antrag stellt in der Regel der Rechtsanwalt. Die Prozesskostenhilfe wird nur unter folgenden Voraussetzungen gewehrt:

  • der Antragsteller kann die Prozess nicht mit eigenen Mitteln finanzieren
  • es bestehen Erfolgsaussichten
  • es liegt keine Mutwilligkeit vor

Unterlagen für die Beratung

Wer sich beraten lassen möchte, sollte die entsprechenden und erforderlichen Unterlagen zum Termin mitbringen. Die Beratung kann dann schneller und besser erteilt werden. Welches sind aber die notwendigen Unterlagen?

Hier eine kleine Übersicht:

Rechtsschutzversicherung besteht:

  • den Versicherungsschein
  • die Schadennummer

Beratungshilfe soll in Anspruch genommen werden

  • Beratungshilfeschein im Original

Prozesskostenhilfe soll in Anspruch genommen werden:

  • Hartz-IV-Bescheid
  • Kontoauszug
  • Mietvertrag
  • weitere Einkommensbescheide (Kindergeld etc.)
  • Bescheide über Belastungen (Kredite)

Arbeitsrecht:

  • Arbeitsvertrag
  • Lohnbescheinigung
  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Schriftverkehr mit Gegenseite

Erbrecht

  • Erbschein (falls vorhanden)
  • Schriftverkehr mit Gegenseite
  • Totenschein

Familienrecht

  • Familienbuch
  • Heiratsurkunde (bei Scheidungen)
  • Geburtsurkunden der Kinder (Unterhalt/ Scheidung/ Sorgerecht/ Umgangsrecht)
  • Schriftverkehr mit Gegenseite

Strafrecht

  • Strafbefehl/ Urteil (Zustellungsdatum auf Brief beachten)
  • Anklage
  • Schreiben Polizei/ Staatsanwaltschaft

Verkehrsrecht

  • Unfallanzeige der Polizei
  • Daten des Unfallgegners
  • Schreiben mit Gegenseite
  • Arztberichte
  • Gutachten über Schaden am Kfz

polnisches Recht

  • Schriftverkehr auf Polnisch/Deutsch