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Wir informieren Sie selbstverständlich vor dem Erstgespräch über die anfallenden Gebühren.
Eine kostenlose Rechtsberatung bieten wir nicht an, da dies standesrechtlich nicht zulässig ist.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie vor dem Anwaltsbesuch bereits nachfragen, ob Ihr Fall versichert ist (Deckungsanfrage). Erfahrungsgemäß macht es hierbei wenig Sinn, wenn Sie Ihren Versicherungsmakler fragen, da diese meist den konkreten Inhalt der Versicherung nicht kennen. Von daher sollte die Versicherungsschutzhotline angerufen werden. Wie machen dies gern für Sie.
Es kommt nicht selten vor, dass Mandanten meinen rechtsschutzversichert zu sein und zur Beratung kommen. Erst ist der Beratung stellt sich manchmal heraus, dass für den speziellen Fall keine Rechtsschutzversicherung besteht. In diesen Fällen müsste eigentlich der Mandant die Beratungskosten tragen. Um dem vorzubeugen sollte eben - wie oben beschrieben - zunächst bei der Rechtsschutzversicherung nachgefragt werden.
Für folgende Angelegenheit besteht fast nie versicherungsschutz:
Wer eine Beratung über die sog. Beratungshilfe finanzieren möchte, z.B. Hartz-IV-Empfänger, sollte sich vor der Beratung einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht im Bezirk des Wohnsitzes des Antragstellers) besorgen und diesen im Original zum Termin mitbringen. Ohne Beratungshilfeschein im Original können wir leider keine Beratung im Rahmen der Beratungshilfe durchführen. Wichtig ist, dass der Beratungshilfeschein und nicht der Antrag auf Beratungshilfe bei uns vorgelegt werden.
Die Beratungshilfe deckt die Beratung und die außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt der eigenen Wahl ab. Will sich der Mandant auch gerichtlich vertreten lassen, dann muss der die Kosten hierfür übernehmen. Die Kosten bestimmen sich dann nach dem RVG. Wenn der Mandant die Kosten für die gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann, besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Den Antrag stellt in der Regel der Rechtsanwalt. Die Prozesskostenhilfe wird nur unter folgenden Voraussetzungen gewehrt:
Wer sich beraten lassen möchte, sollte die entsprechenden und erforderlichen Unterlagen zum Termin mitbringen. Die Beratung kann dann schneller und besser erteilt werden. Welches sind aber die notwendigen Unterlagen?
Hier eine kleine Übersicht:
Rechtsschutzversicherung besteht:
Beratungshilfe soll in Anspruch genommen werden
Prozesskostenhilfe soll in Anspruch genommen werden: